Hinweise zur KI-Nutzung und zur Vorbereitung auf die Verordnung (EU) 2024/1689, den EU AI Act.
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Falls kuenftig KI-Systeme, generative Inhalte, Chatbots, automatische Vorqualifizierung, Textanalyse oder KI-gestuetzte Projekt- und Personalprozesse eingesetzt werden, werden Nutzer vor oder waehrend der Nutzung klar informiert.
Bei KI-gestuetzten Personalprozessen ist besondere Sorgfalt erforderlich. fibrr wird keine Bewerber oder Arbeitskraefte ausschliesslich automatisiert bewerten, ablehnen oder auswaehlen. Entscheidungen mit relevanter Wirkung werden durch Menschen geprueft.
KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte werden bei Bedarf gekennzeichnet, wenn dies fuer Nutzerverstaendnis, Transparenz oder rechtliche Pflichten erforderlich ist. Inhalte werden vor einer produktiven Verwendung auf Plausibilitaet, Richtigkeit und Eignung geprueft.
Der EU AI Act ist seit 2024 in Kraft. Die meisten Regelungen werden nach dem EU-Zeitplan ab dem 2. August 2026 anwendbar. fibrr richtet kuenftige KI-Nutzung an diesen Anforderungen aus.
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Stand: Juli 2026